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Aktuelles KST Sachverständigenteam GmbH

Weiterhin fiktive Abrechnung ( Abrechnung auf Gutachtenbasis ) möglich

Veröffentlicht am 04.05.2021 14:33:41

Aktuelles Urteile zur fiktiven Abrechnung

Von einem Kfz-Unfallschaden finanziell zu profitieren, ist weiterhin möglich. In seinem Urteil (Az. 24 U 4397/20) im Dezember 2020 entschied das Oberlandesgericht (OLG) München, dass ein Kunde auch dann fiktiv die Kosten mit der Kfz-Haftpflichtversicherung in Höhe des Gutachtens abrechnen kann, wenn er keine Rechnung über die Reparatur vorlegt.

In dem verhandelten Fall hatte ein Taxiunternehmer sein Fahrzeug tatsächlich repariert, aber deutlich günstiger, als das Reparatur-Gutachten veranschlagt hatte. Die Haftpflichtversicherung hatte jedoch statt der fiktiv vom Gutachter genannten Kosten von rund 11.433 Euro nur 5.000 Euro erstattet. Sie begründete dies damit, dass sie davon ausgehe, die tatsächlichen Reparaturkosten hätten nicht mehr betragen. Der Taxiunternehmer verklagte die Versicherung und bekam vom OLG recht.

Zur Begründung: Ein Geschädigter ist nicht verpflichtet, die wahren Reparaturkosten offen zu legen und hat grundsätzlich Anspruch auf die Höhe der im Sachverständigen-Gutachten genannten Reparaturkosten. Ein Geschädigter dürfe schließlich selbst entscheiden, ob und wie er den Schaden reparieren lassen will.

Die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten einer Fachwerkstatt seien selbst dann zu ersetzen, wenn die Reparatur von einer freien Werkstatt, von Schwarzarbeitern, vom Geschädigten selbst oder aber überhaupt nicht ausgeführt worden ist, so das Gericht.

Auch wenn eine Versicherung behauptet, die Reparaturkosten seien günstiger ausgefallen, müsse der Kunde keinen Nachweis bringen. Damit soll zudem verhindert werden, dass Versicherungen auf diese Weise die tatsächlichen Reparaturkosten ausforschen.

Für die Kunden gut, für die Werkstätten weniger erfreulich

Mit diesem Urteil stärkte das OLG München ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Jahr 2013 (Az. VI ZR 24/13). Das hatte entschieden, dass nicht mehr fiktiv abgerechnet werden kann, sobald Rechnungen vorgelegt werden über sach- und fachgerechte Reparaturen, die unterhalb der Kosten des Sachverständigengutachten liegen. Wenn Rechnungen eingereicht werden, dann müsse auch auf dieser Basis abgerechnet werden. Aber eine Verpflichtung dazu, Rechnungen einzureichen, besteht nicht.

Fazit: „Das OLG München hat eine zumindest für die Geschädigten selbst erfreuliche Entscheidung getroffen“, ordnet Stefan Laing aus der ZDK-Rechtsabteilung das Urteil ein. Kunden könnten weiterhin mit den Versicherungen fiktiv nach Gutachten abrechnen, selbst wenn sie nicht oder günstiger reparieren lassen. ( Quelle: KFZ-Betrieb)

Neue Regelung zur Abnahme nach §21 StVZO

Veröffentlicht am 22.03.2019 12:05:15

Mit seinem Beschluss vom Freitag (15.2.2019) hat der Bundesrat den Weg zur Liberalisierung des § 21 StVZO freigemacht.

Der Paragraph 21 StVZO regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Das sogenannte Vollgutachten ist Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden.

Alle dürfen jetzt auch Einzelabnahmen

Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer so genannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikationsnummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum (z.B. USA/Kanada) ist immer ein Vollgutachten erforderlich. Dieses Vollgutachten konnte in den alten Bundesländern bislang nur beim TÜV erlangt werden. In den neuen Bundesländern lag dieses Monopol bei der DEKRA.

Unter den § 21 StVZO fallen aber auch Fahrzeugumbauten, für die kein Gutachten vorgelegt werden können und die im Volksmund Sonderabnahme oder Einzelabnahme genannt werden.

Mit dem heutigen Bundesratsbeschluss sind diese Monopolstellungen aufgehoben, so dass Kunden mit ihrem Fahrzeug bei jeder Prüforganisation ein Vollgutachten oder eine Einzelabnahme erlangen können. Mit dieser Liberalisierung des Marktes könnten sich auch Verschiebungen im Gebührengefüge ergeben. Dumpingpreise sind allerdings nicht zu erwarten, da auch hier der Gesetzgeber einen Gebührenrahmen vorgibt.

Gültig wird diese Neuregelung erst mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Zu den Prüforganisationen in Deutschland gehören der TÜV, die DEKRA, die GTÜ und die KÜS.

Quelle: https://www.motorradonline.de/recht-verkehr-branche/vollgutachten-einzelabnahmen-monopol-21-stvzo-gesetz-gefallen.1067690.html

Motorradrahmenvermessung

Veröffentlicht am 13.07.2018 12:29:46

Wir könne Ihren Motorradrahmen oder Ihren Motorroller professionell vermessen

Lassen Sie Ihren Motorradrahmen professionell mit der Scheibner-Laserrahmenmesslehre vermessen.


Kennzeichen "mitnehmen"

Veröffentlicht am 20.02.2015 09:30:32

Mit einer eindeutigen regionalen Zuordnung von ...

Mit einer eindeutigen regionalen Zuordnung von Fahrzeugen anhand von Nummernschildern ist ab 2015 Schluss. Ähnlich wie bei Telefonnummern kann man (man muss nicht!) beim Umzug oder Verkauf des Fahrzeugs in eine andere Stadt das Kennzeichen „mitnehmen“! Umgemeldet werden muss das Auto am neuen Wohnort dennoch, aber Ihr vielleicht besonders schönes Kennzeichen können Sie behalten.

Kurzzeitkennzeichen nur noch mit HU

Veröffentlicht am 20.02.2015 09:32:16

Eine umstrittene Änderung tritt ab April ...

Eine umstrittene Änderung tritt ab April in Kraft: Dann werden Kurzzeitkennzeichen nur noch dann erteilt, wenn ein gültiger Hauptuntersuchungsbericht vorgelegt wird. Die Fünf-Tage-Zulassung hat bisher ausgereicht, um eine Überführung aus dem Ausland oder in die Werkstatt, eine Probefahrt oder die sporadische Bewegung von Oldtimern zu legitimieren.

Ab April sind Fahrten ohne HU nur noch in die Werkstatt oder zur Prüfstelle in unmittelbarer Nachbarschaft erlaubt. Und wer ein Fahrzeug überführen will, muss es künftig per Anhänger oder gar per Spedition durch Europa transportieren. Die Fünf-Tage-Zulassung gestattet Überführungsfahrten nur noch innerhalb Deutschlands.

Abmeldung online

Veröffentlicht am 20.02.2015 09:34:02

Praktischerweise können Sie ab 2015 Ihr Auto ...

Praktischerweise können Sie ab 2015 Ihr Auto oder Motorrad online abmelden. De facto funktioniert dies aber zunächst nur mit Neufahrzeugen. Denn dafür werden spezielle Codes abgefragt, die auf den Kennzeichen und den Fahrzeugpapieren erst ab 2015 eingetragen sind. Diese Codes sind mit Aufklebern verdeckt, die sich beim Ablösen selbst zerstören.

Für die Abmeldung am PC benötigen sie außerdem den neuen Personalausweis sowie einen Zugang zu einem E-Payment-Verfahren wie beispielsweise PayPal. An- und Ummelden muss man die Fahrzeuge weiterhin auf dem konventionellen Weg. Per Internet wird dies erst ab 2017 möglich sein.

Zentralruf der Autoversicherung besser nicht einschalten!

Veröffentlicht am 14.11.2014 09:35:15

Zentralruf der Autoversicherung ...

Zentralruf der Autoversicherung besser nicht einschalten!

Amtsgericht Berlin zieht Bagatellgrenze für Gutachten bei 700 Euro!

Veröffentlicht am 14.11.2014 09:36:27

Bei einem Schaden von 700 Euro aufwärts ...

Bei einem Schaden von 700 Euro aufwärts darf der Geschädigte ein Schadengutachten erstellen lassen. Das hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden, Urteil vom 30.03.2012,AZ 114 C3434/11. (Quelle: Fachmagazin “Unfallregulierung effektiv”)

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Veröffentlicht am 14.11.2014 09:37:30

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